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Swiss International Holding Trust AG: Der Konkurs wurde später widerrufen

Eine Konkursmeldung aus dem Mai 2025 beschreibt die Swiss International Holding Trust AG nur vorübergehend. Im September widerrief das Gericht den Konkurs. Diese Folgemeldung verändert den Befund und muss bei jeder Zusammenfassung berücksichtigt werden.

Veröffentlicht: · Quellenstand jeweils am Beleg

Vor der Konkurseröffnung steht eine Austrittsmeldung

Am 14. März 2025 veröffentlichte das Schweizerische Handelsamtsblatt zwei Veränderungen bei der Swiss International Holding Trust AG, UID CHE-102.784.867. Die Gesellschaft hatte ihr Domizil eingebüßt. Marcus Altenburg wurde unter den ausgeschiedenen Personen mit erloschener Einzelunterschrift genannt. Der Tagesregistereintrag stammt vom 11. März. [83]

Dieser Beleg dokumentiert das Ausscheiden, keine Bestellung zum Liquidator. Er erklärt auch nicht, ob und in welchem Umfang zuvor private Dienstleistungen erbracht wurden. Für die spätere Chronologie ist zunächst entscheidend, dass die Austrittspublikation der Konkurseröffnung vorausgeht.

Die Meldung vom Mai ist nicht das Ende der Geschichte

Das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich eröffnete am 2. Mai 2025 mit Wirkung ab 14 Uhr den Konkurs über die Gesellschaft. Die am 9. Mai veröffentlichte Registermeldung hielt deshalb deren Auflösung fest; die Firma erhielt den Zusatz „in Liquidation“. Das Tagesregisterdatum lautet 6. Mai. [84]

Am 11. September 2025 widerrief dasselbe Gericht den Konkurs. Die Veröffentlichung vom 19. September führt die Gesellschaft wieder ohne den Liquidationszusatz und erklärt ausdrücklich, sie bestehe entsprechend den früheren Eintragungen weiter. Der Widerruf wurde am 16. September ins Tagesregister aufgenommen. [85]

Eine heutige Wiedergabe der ausgewerteten Meldungen darf die Konkurseröffnung deshalb nicht als unverändert fortdauernden Zustand darstellen. Zugleich verrät die knappe Widerrufsmeldung nicht, auf welcher vollständigen Tatsachengrundlage das Gericht entschieden hat. Einen bestimmten Zahlungsvorgang, Vergleich oder wirtschaftlichen Sanierungserfolg belegt sie hier nicht.

Eine weitere Veränderung im Jahr 2026

Die Veröffentlichung vom 28. August 2026 nennt eine neue Geschäftsanschrift in Zürich. Der zugehörige Tagesregistereintrag datiert auf den 25. August. Diese spätere Domizilmutation ist eine zusätzliche Fundstelle nach dem Konkurswiderruf. Sie enthält aber keine erneute Aussage über Altenburgs Funktion. [86]

Die Meldung verweist ihrerseits auf eine frühere Publikation vom Januar 2026. Auch in diesem Fall ist die ausgewertete Auswahl daher keine vollständige aktuelle Registerhistorie. Sie reicht aus, um die Konkurseröffnung um den entscheidenden Widerruf und eine spätere Veränderung zu ergänzen; sie ersetzt keinen aktuellen Gesamtauszug.

Die Folgemeldung gehört in die Überschrift

Der Fall zeigt, weshalb eine Recherche nicht beim belastender wirkenden Suchtreffer enden darf. Der Widerruf ist keine Randnotiz, sondern Teil des dokumentierten Verfahrensverlaufs. Weder die Konkurseröffnung noch ihr späterer Widerruf begründen für sich eine Aussage über eine persönliche Verantwortung Altenburgs. Die Quellen nennen keine ihm zugerechneten Schäden und keine entsprechende Haftungsentscheidung.