Eine Auflösung durch die Generalversammlung
Die Generalversammlung der Causality Digital AG, UID CHE-489.285.237, beschloss am 5. August 2024 die Auflösung. Am 20. August wurde die Mutation ins Tagesregister eingetragen, am 23. August veröffentlicht. Die neue Firma enthielt den Zusatz „in Liquidation“. Grundlage war nach der Meldung ein Beschluss der Gesellschaft, keine darin genannte Konkurseröffnung. [87]
Der Beleg führt Marcus Altenburg als Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift und zugleich als Liquidator mit Einzelunterschrift auf. Anders als bei Gesellschaften, in deren Austrittsmeldungen lediglich eine Zeichnungsberechtigung genannt wird, sind hier also zwei Funktionen ausdrücklich dokumentiert. Zugleich berichtet die Meldung vom Ausscheiden eines anderen Verwaltungsratsmitglieds. [87]
Die zweite Quelle dokumentiert den Abschluss
Die Löschungsmeldung vom 30. März 2026 hält fest, dass die Liquidation beendet sei und die Gesellschaft gelöscht werde. Als Löschungsdatum und Tagesregisterdatum ist jeweils der 25. März angegeben. Damit liegt zu dieser ausgewerteten Fallgeschichte nicht nur eine Auflösungsmeldung, sondern auch eine amtliche Nachricht über den Abschluss vor. [88]
Der Unterschied ist inhaltlich wesentlich: Eine Darstellung, die im August 2024 endet und die Gesellschaft nur als laufenden Liquidationsfall beschreibt, würde die spätere Löschung auslassen. Der Abschluss gehört deshalb ebenso in die Zusammenfassung wie die Bestellung zum Liquidator.
Was zwischen den beiden Dokumenten offenbleibt
Die Löschungsmeldung verweist auf eine vorangegangene Veröffentlichung vom 3. Februar 2025. Die hier ausgewerteten Originale bilden somit nicht jeden Zwischenschritt ab. Insbesondere ersetzt der Verweis auf eine beendete Liquidation weder einen Abwicklungsbericht noch Unterlagen zu einzelnen Forderungen, Vermögenswerten oder Ausschüttungen. [88]
Aus der Löschung allein folgt auch keine Bewertung der Arbeit einzelner Beteiligter. Die Quellen liefern keine Feststellung zu deren Vergütung, zur Erfüllung privater Aufträge oder zu einer persönlichen Haftung. Für eine Aussage über solche Fragen wären zusätzliche Unterlagen erforderlich. Die nachprüfbare Geschichte dieses Falls ist die dokumentierte gesellschaftsrechtliche Abwicklung: Auflösungsbeschluss, benannte Funktionen und spätere Löschung nach deren Beendigung.