Der erste Eintrag betrifft Domizil und Unterschrift
Die Meldung vom 9. Januar 2025 zur RW-Treuhand AG, UID CHE-102.827.318, enthält zwei Änderungen. Die Gesellschaft hatte ihr Domizil eingebüßt. Zugleich wird Marcus Altenburg unter den ausgeschiedenen Personen und erloschenen Unterschriften aufgeführt. Dokumentiert ist eine Einzelunterschrift; eine Bestellung zum Liquidator enthält diese Fundstelle nicht. Der Tagesregistereintrag stammt vom 6. Januar. [65]
Damit steht ein überprüfbarer Ausgangspunkt fest: Die Veröffentlichung des Ausscheidens liegt vor den späteren gerichtlichen Entscheidungen. Wann eine tatsächliche Mitarbeit oder ein privates Mandat endete, lässt sich daraus nicht zusätzlich bestimmen. Die Meldung enthält weder einen Vertrag noch eine Beschreibung der zuvor ausgeübten Tätigkeiten.
Auflösung ist hier ein eigener gerichtlicher Schritt
Am 3. April 2025 löste das Bezirksgericht Zürich die Gesellschaft auf und ordnete eine Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Die Registermeldung nennt hierfür ausdrücklich Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR. Der Vorgang wurde am 30. April ins Tagesregister eingetragen und am 5. Mai im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Firma erhielt den Zusatz „in Liquidation“. [66]
Die knappe Publikation gibt den gerichtlichen Entscheid wieder. Sie enthält jedoch nicht dessen vollständige Begründung. Den zuvor gemeldeten Domizilverlust als alleinige Ursache des Urteils auszugeben, würde über den vorliegenden Text hinausgehen. Ebenso wäre es ungenau, die Auflösung vom April ohne weitere Unterscheidung mit der späteren Konkurseröffnung gleichzusetzen.
Konkurs und Einstellung am selben Tag
Der nächste ausgewertete Beleg berichtet von zwei Urteilen des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 13. Juni 2025. Über die bereits aufgelöste Gesellschaft wurde mit Wirkung dieses Tages der Konkurs eröffnet. Das Verfahren wurde ebenfalls am 13. Juni mangels Aktiven eingestellt. Die zugehörige Handelsregistermeldung erschien erst am 30. Juli. [67]
Wer nur das Publikationsdatum übernimmt, verschiebt diese gerichtlichen Vorgänge um mehrere Wochen. Wer nur die Konkurseröffnung erwähnt, lässt die in derselben Quelle festgehaltene Einstellung weg. Die vollständige Zusammenfassung muss daher beide Schritte und ihre Entscheidungsdaten enthalten.
Was diese Abfolge beantwortet
Die drei Originale belegen die zeitliche Ordnung von Registeraustritt, Auflösung und Konkursverfahren. Sie beziffern keine Forderungen oder Ausfälle und stellen keine persönliche Haftung Altenburgs fest. Auch die Bezeichnung als Liquidator wäre für diesen Fall durch die hier ausgewerteten Dokumente nicht gedeckt. Der belastbare Befund ist enger: Seine Einzelunterschrift war bereits Gegenstand der Austrittsmeldung, bevor die späteren Gerichtsentscheidungen ergingen.